österreichweit |
Lohnförderung für Lehrlinge mit Behinderung |
Was wird gefördert |
Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten für die gesamte Dauer der Lehrzeit. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen, die Lehrlinge mit Behinderung einstellen |
Voraussetzungen |
Einstellung von MitarbeiterInnen mit Behinderung |
Höhe |
Für Lehrlinge mit Behinderung kann unabhängig von der Art des Lehrverhältnisses eine Leistung in Höhe von maximal 400,00 EUR monatlich gewährt werden. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundessozialamt die jeweiligen Landesstellen sind abrufbar unter: http://www.bundessozialamt.gv.at Mehr Info |
Fristen |
Die Leistung kann für die gesamte Dauer der Lehrzeit finanziert werden. |