Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Neue Lehrstellen

Was wird gefördert

Lehrverhältnisse in neu gegründeten Unternehmen bzw. Unternehmen die erstmalig in die Lehrlingsausbildung einsteigen oder nach dreijähriger Unterbrechung wieder einsteigen.

 

Wer wird gefördert

  1. Neu gegründete Unternehmen, die innerhalb von fünf Jahren ab Gründungsdatum mit der Lehrlingsausbildung beginnen
  2. bestehende Unternehmen, die erstmalig eine Lehrlingsausbildung beginnen
  3. Unternehmen, die nach mindestens dreijähriger Unterbrechung seit Beendigung des letzten Lehrverhältnisses, wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigen  

Voraussetzungen

  • Ein Lehrberechtigter kann unter diesem Titel nur einmal gefördert werden
  • Pro Lehrberechtigtem können maximal 10 Lehrlinge gefördert werden
  • Förderbarkeit erstreckt sich auf Lehrlinge, die durch einen neuen Feststellungsbescheide umfasst sind; auch für Lehrlinge, die im Rahmen eines zusätzlichen oder mehrerer zusätzlicher Feststellungsbescheide/s für weitere Lehrberufe oder andere Bundesländer aufgenommen wird/werden.
  • Lehrlinge müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwölf Monate Ausbildung in diesem Lehrbetrieb absolviert haben, oder der Lehrlinge muss die Lehre durch reguläre Endigung der Lehrzeit oder Lehrabschlussprüfung abgeschlossen haben
  • Förderung kann nur für Lehrlinge in Anspruch genommen werden, deren Eintrittsdatum nach dem 27.6.2008 und vor dem 31.12.2010 liegt.

Höhe

Die Prämienhöhe beträgt 2.000,00 EUR pro gefördertem Lehrverhältnis

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

Fristen

laufend seit 28.6.2008
Die Frist für die Antragstellung endet drei Monate nach Ende des ersten Ausbildungsjahres.
Förderungen läuft mit 31.12.2010 aus.