Österreichweit |
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Neue Lehrstellen (Blum Bonus II) |
Was wird gefördert |
Lehrverhältnisse in neu gegründeten Unternehmen bzw. Unternehmen die erstmalig in die Lehrlingsausbildung einsteigen oder nach dreijähriger Unterbrechung wieder einsteigen. |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Förderhöhe beträgt 2.000,00 EUR pro gefördertem Lehrverhältnis. |
Förderungsträger/ |
Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) |
Fristen | Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Lehrling mindestens 12 Monate im Unternehmen beschäftigt sein und das Lehrverhältnis noch aufrecht sein. Ausnahme: Bei regulärer Endigung (durch Zeitablauf oder LAP) muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Endigung bei der Lehrlingsstelle einlangen. |