Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Was wird gefördert

  1. Kosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse, damit die Berufsschule abgeschlossen werden kann.
  2. Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  3. Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund

Wer wird gefördert

alle Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien.

Voraussetzungen

für 1.:

  • der Lehrling wiederholt eine negativ absolvierte Klasse (Nachweis: negatives Berufsschulzeugnis)
  • innerhalb der für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit, im Bedarfsfall bis ein Jahr nach Endigung
  • über das im Lehrplan vorgesehene Stundenausmaß hinaus
  • bei bezahlter Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb

für 2. und 3:

  • Lehrbetrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt und Unterbringung
  • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt (für 2. im Bedarfsfall bis ein Jahr nach Endigung)
  • Vorlage einer Teilnahme- und Zahlungsbestätigung
  • der errechnete Förderbetrag muss mindestens 30,00 EUR betragen

Höhe

  • für 1.: Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohnes während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und anfallende Internatskosten
  • für 2. und 3.: 100% der Kurskosten ohne USt, maximal 1.000,00 EUR pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb

als förderbare Kurkosten gelten Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

laufend seit 28.6.2008
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Abschluss der Maßnahme.