Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Was wird gefördert

Ausgezeichnete oder gute Erfolge von Lehrabsolventen bei Lehrabschlussprüfungen

Wer wird gefördert

Alle Lehrbetriebe, deren Lehrabsolventen Lehrabschlussprüfungsergebnisse mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg beim ersten Antritt erreichen.

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien.

Voraussetzungen

  • der Kandidat muss mindestens die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim Antrag stellenden Betrieb gelernt haben
  • die Prüfung muss im erlernten Lehrberuf erfolgen
  • Lehrabschlussprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Lehrzeit stattgefunden haben

Höhe

200,00 EUR pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg

250,00 EUR pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

laufend seit 28.6.2008