Österreichweit |
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Weiterbildung der Ausbilder |
Was wird gefördert |
Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder mit einer Mindestdauer von 8 Stunden mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention). Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen. |
Wer wird gefördert |
Alle Lehrbetriebe, die ihren Ausbilder/innen qualifikationsbezogene Weiterbildungen ermöglichen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
75 % der Kurskosten ohne USt, maximal 1.000,00 EUR pro Ausbilder und Kalenderjahr |
Förderungsträger/ |
Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern: mehr Info: www.lehre-foerdern.at |
Fristen | laufend seit 28.6.2008 |