Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Weiterbildung der Ausbilder

Was wird gefördert

Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder mit einer Mindestdauer von 8 Stunden mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention).

Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen.

Wer wird gefördert

Alle Lehrbetriebe, die ihren Ausbilder/innen qualifikationsbezogene Weiterbildungen ermöglichen.

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien.

Voraussetzungen

  • vorhandene Ausbilderqualifikation
  • die gesamten Ausbildungskosten (inkl. Fahrt und Unterbringung) werden vom Lehrbetrieb getragen
  • der errechnete Förderbertrag muss mindestens 30,00 EUR betragen

Höhe

75 % der Kurskosten ohne USt, maximal 1.000,00 EUR pro Ausbilder und Kalenderjahr

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

laufend seit 28.6.2008
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Abschluss der Maßnahme.