Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Was wird gefördert

  1. Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind
  2. freiwilligen Ausbildungsverbundmaßnahmen
  3. berufsbezogenen Zusatzausbildungen für Lehrlinge
  4. Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
  5. Besuch von Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung während der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit (wenn nicht bereits eine Lehrzeitverlängerung zu diesem Zweck erfolgt ist)

Wer wird gefördert

Alle Lehrbetriebe, deren Lehrlinge an einer der obigen Maßnahmen teilnehmen.

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien.

Voraussetzungen

  • die gesamten Ausbildungskosten (inkl. etwaiger Fahrt- und Unterbringungskosten) werden vom Lehrbetrieb getragen
  • es muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen
  • die Maßnahme hat nach dem 27.6.2008 begonnen.
  • bei Vorbereitsungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. sechs Monate nach Ende der Lehrzeit
  • die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30,00 EUR

Höhe

 

  • Für alle 1.,2. und 3.: 75 % der Kurskosten ohne USt bis zu einer Gesamthöhe von 1.000,00 EUR pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb, maximal 10.000,00 EUR pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 11.000,00 EUR, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 1.000,00 EUR). Bei zwischenbetrieblichen Ausbildungen (Maßnahme in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung) gilt außerdem eine Höchstgrenze von 40,00 EUR pro Tag.
  • Für 4. gilt: 75 % der Kurskosten ohne USt bis zu einer Gesamthöhe von 250,00 EUR pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten, max. 2.500,00 EUR pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb
  • Für 5. gilt: Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

laufend seit 28.6.2008
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Ablauf der betreffenden Maßnahme.