Österreichweit |
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit |
Was wird gefördert |
Förderung der Qualität der Ausbildung durch qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis |
Wer wird gefördert |
Alle Lehrbetriebe, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ |
Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern: mehr Info: www.lehre-foerdern.at |
Fristen | laufend seit 28.6.2008 |