Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit

Was wird gefördert

Förderung der Qualität der Ausbildung durch qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis

Wer wird gefördert

Alle Lehrbetriebe, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen.

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, selbstständige Ausbildungseinrichtungen (Träger gemäß JASG) und politische Parteien.

Voraussetzungen

  • Führung einer Ausbildungsdokumentation (vorgegebenes Formblatt) zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse
  • positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit (die Praxistests können von den Lehrlingsstellen organisiert werden oder im Rahmen anerkannter Lehrlingswettbewerbe durchgeführt werden)
  • alle Lehrlinge in allen im Betrieb ausgebildeten Lehrberufen des entsprechenden Jahrganges müssen an dem Praxistest teilnehmen
  • bei Lehrzeitanrechnung mind. sechs Monate Ausbildung im zu fördernden Betrieb
  • Praxistest muss in der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit durchgeführt werden

Höhe

  • die Höhe der Förderung beträgt 3.000,00 EUR pro Lehrling
  • bei Lehrzeitanrechnung ergibt sich die Förderhöhe aliquot aus der bis zur Mitte der Lehrzeit im Betrieb verbrachten Ausbildungszeit (diese muss mindestens sechs Monate betragen)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

laufend seit 28.6.2008