Österreichweit

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Basisförderung

Was wird gefördert

Förderung von Lehrverhältnissen

Wer wird gefördert

Anspruch auf die Basisförderung haben alle Unternehmen, die mit einem Lehrling in einem Lehrverhältnis stehen.
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen

Voraussetzungen

  • die Basisförderung gilt für jedes Lehrverhältnis
  • Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis das ganze Lehrjahr aufrecht war oder regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. zehn) Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet hat

Höhe

  • im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen
  • im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen
  • im dritten und vierten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung
  • bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet

Die Beihilfe wird im Nachhinein gewährt.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

mehr Info: www.lehre-foerdern.at

Fristen

seit 28.6.2008; Förderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden. Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.