Österreichweit |
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Basisförderung |
Was wird gefördert |
Förderung von Lehrverhältnissen |
Wer wird gefördert |
Anspruch auf die Basisförderung haben alle Unternehmen, die mit einem Lehrling in einem Lehrverhältnis stehen. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Beihilfe wird im Nachhinein gewährt. |
Förderungsträger/ |
Förderungsträger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern: mehr Info: www.lehre-foerdern.at |
Fristen | seit 28.6.2008; Förderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden. Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres. |