Österreichweit |
TeilnehmerInnenförderung – Landwirtschaftskammern |
Was wird gefördert |
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum In den einzelnen Bundesländern bestehen teilweise unterschiedliche Bedingungen! |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Kurskosten: bis zu 66%; bei bundesweit festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen (zB Zertifikatskurse) kann der Zuschuss bis zu 83 % der anrechenbaren Kosten betragen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) |
Förderungsträger/ |
Landwirtschaftskammer Österreich Zuständig sind die jeweiligen Landeskammern! |
Fristen | Antrag auf Teilnehmerförderung muss vor Kursbeginn und vor dem Rechnungs- bzw.- Zahlungsdatum in der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes (Referat Förderung) einlangen (Eingangsstempel). Laufzeit des Programms: 2007 bis 2013 |