Österreichweit |
TeilnehmerInnenförderung – Landwirtschaftskammern |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Kurskostenrefundierung: zwischen 50 % und 66% bei bundesweit festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen (zB Zertifikatskurse) kann der Zuschuss bis zu 83 % der anrechenbaren Kosten betragen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) |
Förderungsträger/ |
Landwirtschaftskammer Österreich Zuständig sind die jeweiligen Landeskammern! |
Fristen | Antragstellung auf Teilnehmerförderung vor Kursbeginn bei der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes (Referat Förderung) Laufzeit des „Österreichischen Programmes für die Entwicklung des Ländlichen Raums“: 2007 bis 2013 |