Österreichweit

TeilnehmerInnenförderung – Landwirtschaftskammern

Was wird gefördert

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

In den einzelnen Bundesländern bestehen teilweise unterschiedliche Bedingungen!

Wer wird gefördert

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
  • sonstige Förderungswerber/in, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
  • weitere natürliche Personen, in besonderen Förderungsbereichen

Voraussetzungen

  • Kurskosten von mindestens 75,00 EUR; ohne USt pro Kurs und TeilnehmerIn
  • Anwesenheit von mindestens 80% im Kurs
  • Mindestens 8 Unterrichtseinheiten
  • Bereits anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen dürfen nicht gefördert werden

Höhe

Kurskosten: bis zu 66%;

bei bundesweit festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen (zB Zertifikatskurse) kann der Zuschuss bis zu 83 % der anrechenbaren Kosten betragen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1014 Wien
Tel.: 01 / 53 441 – 8566
E-Mail: office@lk-oe.at
Internet: http://www.agrar-net.at

Zuständig sind die jeweiligen Landeskammern!
Informationen zu den Förderungen in den einzelnen Bundesländern bietet das LFI (Ländliche Fortbildungsinstitut:

Internet: http://www.lfi.at

Fristen

Antrag auf Teilnehmerförderung muss vor Kursbeginn und vor dem Rechnungs- bzw.- Zahlungsdatum in der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes (Referat Förderung) einlangen (Eingangsstempel).

Laufzeit des Programms: 2007 bis 2013