Österreichweit

TeilnehmerInnenförderung – Landwirtschaftskammern

Was wird gefördert

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
  • Berufsorientierte Weiterbildung in erster Linie am LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) und Kurse, die für die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs notwendig sind (in Ausnahmefällen auch Reisekosten und Nächtigung)

In den einzelnen Bundesländern bestehen teilweise unterschiedliche Bedingungen!

Wer wird gefördert

  • Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer (Betriebsnummer)
  • sonstige Förderungswerber/in, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
  • weitere natürliche Personen, in besonderen Förderungsbereichen

Voraussetzungen

  • Kurskosten von mindestens 75,00 EUR; ohne USt pro Kurs und TeilnehmerIn
  • Anwesenheit von mindestens 80% im Kurs (zB Zertifikatslehrgänge)
  • Mindestens 8 Unterrichtseinheiten
  • Bereits anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen dürfen nicht gefördert werden

Höhe

Kurskostenrefundierung: zwischen 50 % und 66%

bei bundesweit festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen (zB Zertifikatskurse) kann der Zuschuss bis zu 83 % der anrechenbaren Kosten betragen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1014 Wien
Tel.: 01 / 53 441 – 8566
E-Mail: office@lk-oe.at
Internet: http://www.agrar-net.at

Zuständig sind die jeweiligen Landeskammern!
Informationen zu den Förderungen in den einzelnen Bundesländern bietet das LFI (Ländliche Fortbildungsinstitut:

Internet: http://www.lfi.at

Fristen

Antragstellung auf Teilnehmerförderung vor Kursbeginn bei der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes (Referat Förderung)

Laufzeit des „Österreichischen Programmes für die Entwicklung des Ländlichen Raums“: 2007 bis 2013