Österreichweit

TOP Tourismus Förderung – Beratung und Ausbildung

Was wird gefördert

Externe Beratungs- und Ausbildungsleistungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Wer wird gefördert

Klein- und Mittelbetriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Voraussetzungen

  • schlüssiges Unternehmenskonzept
  • Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung liegen
  • Bundesland muss sich zur Hälfte an der Förderung beteiligen

Höhe

Die Förderung beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Förderbare Kosten sind Beratungsleistungen mit einem Tagsatz von max. 660,00 EUR; davon sind bis zu 30 % an Nebenkosten förderbar.

Untergrenze der geförderten Kosten: 5.000,00 EUR

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Parkring 12a
1010 Wien
Tel.: 01/515 30
E-Mail: oeht@oeht.at
Internet: http://www.oeht.at

Fristen

Geltungsdauer 1.1.2007 bis 31.12.2013