Österreichweit |
TOP Tourismus Förderung – Beratung und Ausbildung |
Was wird gefördert |
Externe Beratungs- und Ausbildungsleistungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft |
Wer wird gefördert |
Klein- und Mittelbetriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Die Förderung beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Förderbare Kosten sind Beratungsleistungen mit einem Tagsatz von max. 660,00 EUR; davon sind bis zu 30 % an Nebenkosten förderbar. Untergrenze der geförderten Kosten: 5.000,00 EUR |
Förderungsträger/ |
Österreichische Hotel- und Tourismusbank |
Fristen | Geltungsdauer 1.1.2007 bis 31.12.2013 |