Österreichweit |
Weiterbildungsgeld - Bildungskarenz |
Was wird gefördert |
eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen die eine Bildungskarenz bzw. Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch mindestens 14,53 EUR täglich (das entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes). Die geförderten Personen sind außerdem kranken- und unfallversichert. Zeiten einer Bildungskarenz werden seit 2005 bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.Zuverdienst möglich bis zur Zuverdienstgrenze. Derzeit liegt die Zuverdienstgrenze bei 366,33 EUR pro Monat. |
Förderungsträger/ |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS |
Fristen | Fristen zur Einbringung der Anträge erfahren Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS. Bei Versäumung der Fristen ohne triftigen Grund, kann das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag zuerkannt werden, an dem Sie den Antrag tatsächlich eingebracht haben Das Weiterbildungsgeld kann je nach der gesamten Dauer der vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung bei Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr. |