Österreichweit

Weiterbildungsgeld - Bildungskarenz

Was wird gefördert

eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen

Wer wird gefördert

ArbeitnehmerInnen die eine Bildungskarenz bzw. Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bildungskarenz:

    • Bildungskarenz mit einer Dauer von 2 bis maximal 12 Monaten vereinbart
    • Vorliegen der notwendigen Anwartschaftszeiten (siehe Arbeitslosengeld),
    • Nachweisliche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums), bei Betreuungsverpflichtungen mind. 16 Wochenstunden.
    • Um eine Bildungskarenz vereinbaren zu können müssen Sie mindestens sechs Monate durchgehend bei Ihrem Dienstgeber beschäftigt gewesen sein. Die Inanspruchnahme der Bildungskarenz kann auch in mehrerenTeilen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren erfolgen, wobei jedoch jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss und alle Teile gemeinsam maximal 365 Tage (366 Tage in einem Schaltjahr) umfassen dürfen. Eine derartige Staffelung muss jedoch bereits zu Beginn der Karenzierung bekannt gegeben werden.

    Freistellung gegen Entfall der Bezüge:

    • Erfüllung der Anwartschaft
    • Der Dienstgeber muss nachweislich eine Ersatzarbeitskraft für diesen Zeitraum einstellt.
    • Diese Ersatzarbeitskraft muss vor ihrer Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden.
    • Die Freistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 12 (AVRAG) oder gleichartiger bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen muss mindestens für 6 Monate, kann jedoch längstens bis zu einem Jahr vereinbart werden.
    • Zur Beantragung ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache beim AMS erforderlich.

Höhe

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch mindestens 14,53 EUR täglich (das entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes).

Die geförderten Personen sind außerdem kranken- und unfallversichert. Zeiten einer Bildungskarenz werden seit 2005 bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.
Zuverdienst möglich bis zur Zuverdienstgrenze. Derzeit liegt die Zuverdienstgrenze bei 366,33 EUR pro Monat.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS
Link: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/sfa/sfags.html  

Fristen

Fristen zur Einbringung der Anträge erfahren Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Bei Versäumung der Fristen ohne triftigen Grund, kann das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag zuerkannt werden, an dem Sie den Antrag tatsächlich eingebracht haben

Das Weiterbildungsgeld kann je nach der gesamten Dauer der vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden.

Bei einer Freistellung bei Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr.