Österreichweit |
Bildungskarenz: Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge |
Was wird gefördert |
eine Bildungskarenz (z. B. für Aus- und Weiterbildung, Kursbesuch, Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen) oder eine zeitlich befristete Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen die eine Bildungskarenz bzw. Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen |
Voraussetzungen |
Bildungskarenz:
Zusätzlich bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge:
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Höhe |
Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 EUR täglich. |
Förderungsträger/ |
Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice: |
Fristen | Fristen zur Einbringung der Anträge erfahren Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS. Das Weiterbildungsgeld kann je nach der gesamten Dauer der vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung bei Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr. Eine neuerliche Bildungskarenz kann erst nach vier Jahren ab Beginn der voran gegangen Karenz vereinbart werden. |