Österreichweit |
Eingliederungsbeihilfe |
Was wird gefördert |
Einstellung von Menschen mit Behinderung |
Wer wird gefördert |
alle Unternehmen in Österreich |
Voraussetzungen |
|
Förderart |
Lohnkostenzuschuss |
Höhe |
In den ersten 6 Monaten höchstens 100%, in weiterer Folge höchstens 66,7% der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Bruttolohn (ohne Überstunden, Zulagen, Diäten, Provisionen, ...) plus einem 50%igen Zuschlag (für die Lohnnebenkosten). |
Förderungsträger/ |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) |
Fristen | Kontaktnahme vor Aufnahme des Dienstverhältnisses erforderlich. Förderung erfolgt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu 2 Jahren. Es ist keine Mindestbeschäftigungsdauer und keine Kündigungseinschränkung vorgesehen. |