Österreichweit

Eingliederungsbeihilfe

Was wird gefördert

Einstellung von Menschen mit Behinderung

Wer wird gefördert

alle Unternehmen in Österreich

Voraussetzungen

  • ArbeitnehmerIn muss beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sein
  • mindestens kollektivvertragliche Entlohnung.
  • die Arbeitszeit muss mindestens die Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden betragen.
Es sind regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich!

Förderart

Lohnkostenzuschuss

Höhe

In den ersten 6 Monaten höchstens 100%, in weiterer Folge höchstens 66,7% der Bemessungsgrundlage.

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Bruttolohn (ohne Überstunden, Zulagen, Diäten, Provisionen, ...) plus einem 50%igen Zuschlag (für die Lohnnebenkosten).

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Link: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/sfa/sfags.html

Fristen

Kontaktnahme vor Aufnahme des Dienstverhältnisses erforderlich.

Förderung erfolgt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu 2 Jahren. Es ist keine Mindestbeschäftigungsdauer und keine Kündigungseinschränkung vorgesehen.