Österreichweit |
Solidaritätsprämienmodell (Beihilfe) |
Was wird gefördert |
Gefördert werden die Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-) ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50% reduzieren. |
Wer wird gefördert |
alle Unternehmen, die mit ihren ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnisse haben,
oder
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Voraussetzungen |
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Förderart |
Beihilfe |
Höhe |
100% des vom Arbeitgeber gewährten Lohnausgleichs, maximal bis zu 50 % des entfallenen Entgelts und den zusätzlichen Aufwand für Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab, der durch die Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht, diese Beiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten. |
Förderungsträger/ |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS |
Fristen | Der Förderungsantrag muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft eingebracht werden. Die Beihilfe wird für die Dauer des vereinbarten Solidaritätsprämienmodells bis zu zwei Jahren gewährt. Bei Einstellung einer Ersatzarbeitskraft, die langzeitarbeitslos, älter als 45 Jahre oder behindert ist, kann die Beihilfe für drei Jahre gewährt werden. |