Österreichweit

Bausparfinanzierung Aus- und Weiterbildung

Was wird gefördert

Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, Bauspardarlehen nicht nur für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern auch für Bildung und Pflege.

Für folgende Maßnahmen können Bausparfinanzierungen in Anspruch genommen werden:

  • Ausgaben für Berufsausbildung des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin oder naher Angehöriger
  • Ausgaben für berufliche Weiterbildung (Umschulung)
  • Maturaschulen, private und öffentliche Universitäten
  • Fachhochschulen, Akademien und Kollegs
  • Bildungsmaßnahmen zum Zwecke des späteren Selbstständigwerdens und Fremdsprachausbildungen.
  • Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Aus- oder Weiterbildung stehen. (z.B.: Internat- und Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, usw.)
  • Ausbildungen bei WIFI, BFI, Volkshochschulen

Wer wird gefördert

Bausparer/innen

Voraussetzungen

  • 6jährige Ansparphase
  • bei Inanspruchnahme eines Darlehens ist die zweckmäßige Verwendung nachzuweisen

Förderart

  • Darlehen (zu den günstigen Konditionen der Bausparfinanzierung)

Höhe

individuell

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Bausparverträge werden durch staatliche Prämien gefördert.

Ansprechpartner sind die jeweiligen Bausparkassen:

Bausparkasse Wüsenrot: http://www.wuestenrot.at

Raiffeisen Bausparkasse: http://www.wohnbausparen.at

sBausparkasse: http://www.sbausparkasse.at