Österreichweite Förderung

Bildungsprämie

Was wird gefördert?

Weiterbildung von MitarbeiterInnen, die im Zusammenhang mit betrieblichen Interessen stehen.
Gefördert werden Kurse, Bücher und Lernbehelfe, nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterkunft.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die für MitarbeiterInnen Fortbildungsmaßnahmen bezahlen

Voraussetzungen

  • außerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • im betrieblichen Interesse für ArbeitnehmerInnen
  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; nicht bei Teil- oder Vollpauschalierung
  • nur soweit kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wird

Förderart

Steuerliche Förderung

Höhe

  • 6 % der Aufwendungen
  • die Bildungsprämie im Zuge der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung mit einem eigenen Formular ( E 108c) geltend zu machen und wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Bundesministerium für Finanzen
Himmelpfortgasse 4-8
1015 Wien
Internet: http://www.bmf.gv.at
Formular: http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern

Fristen

ab 2003, jeweils mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung