Österreichweit |
Bildungsprämie |
Was wird gefördert? |
Weiterbildung von MitarbeiterInnen in externen Einrichtungen (z. B. Seminarveranstalter, WIFI, BFI), die im Zusammenhang mit betrieblichen Interessen stehen. Gefördert werden Kurs- oder Lehrgangsgebühren, Honorare für Vortragende, Kosten für Vortragsunterlagen, nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterkunft. |
Wer wird gefördert? |
Unternehmen, die für MitarbeiterInnen Fortbildungsmaßnahmen bezahlen |
Voraussetzungen |
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Förderart |
Steuerliche Förderung |
Höhe |
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Förderungsträger/ |
Bundesministerium für Finanzen Als Ansprechpartner fungiert das zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt, Betriebsfinanzamt für Körperschaften oder Personengesellschaften). |
Fristen |
Die Prämie kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geltend gemacht und spätestens mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheides (Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheid für Personengesellschaften) beansprucht werden. |