Österreichweite Förderung

Förderung zusätzlicher Lehrstellen – „Blum Bonus“ (auch „Blum Prämie“ oder „Blum Förderung“) - AUSLAUFEND

Was wird gefördert?

Förderung von zusätzlichen Lehrverhältnissen, die vor dem 28.6.2008 begründet wurden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, welche ab 1.9.2005 zusätzliche Lehrlinge ausbilden.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zusätzliche Lehrstellen schafft. Als zusätzlich gilt eine Lehrstelle, wenn sie zwischen 1.9.2005 und 27.6.2007 besetzt wird und dadurch die Gesamtzahl der Lehrlinge zum Zeitpunkt der Lehrlingsaufnahme höher ist, als die Gesamtzahl der Lehrlinge zum Stichtag 31.12.2004 (bzw. 31.12.2005, wenn das Lehrverhältnis zw. 1.9.2006 und 29.6.2007 begründet wurde)!
  • Wird die Lehrstelle zwischen 30.6.2007 und 27.06.2008 besetzt, gilt der Stichtag 31.12.2006 als Nachweis der Zusätzlichkeit
  • Außerdem muss die Gesamtzahl der Lehrlinge vier Monate nach dem Lehrbeginn der zusätzlichen Lehrlinge größer sein als am 31.12.2006 . Dies ist nach Ablauf der vier Monate vom Lehrbetrieb dem AMS zu bestätigen.
  • Die Förderung gilt auch für Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden.
  • Der Lehrbetrieb muss vor Beginn des Lehrverhältnisses mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen (Beratungsgespräch)

Förderart

nicht rückzahlbare Prämie
Auszahlung erfolgt jeweils für ein Jahr im Nachhinein

Höhe

  • Erstes Lehrjahr: € 400,- pro Monat und zusätzlicher Lehrstelle
  • Zweites Lehrjahr: € 200,- pro Monat und zusätzlicher Lehrstelle
  • Drittes Lehrjahr: € 100,- pro Monat und zusätzlicher Lehrstelle

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/neu/4125.htm

Informationen und Beratung erhalten Sie außerdem bei den Lehrlingsstellen und LehrstellenberaterInnen Ihres Bundeslandes.

Fristen

von 1.9.2005 bis 27.6.2008