Oberösterreich

Bildungskarenz Plus - OÖ

Was wird gefördert

Kurskosten der Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden

Wer wird gefördert

Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Oberösterreich Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren

Voraussetzungen

  • Vereinbarung einer Bildungskarenz und der Weiterbildungsmaßnahme zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitsnehmerIn muss in Oberösterreich sein
  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochen
  • Abwicklung der Weiterbildungsmaßnahme durch eine zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden
  • Bezug von Weiterbildungsgeld vom AMS durch den/die ArbeitnehmerIn
  • ArbeitgeberIn trägt die Weiterbildungskosten
  • nur Weiterbildungsmaßnahmen die mindestens 20 Wochenstunden und höchstens 12 Monate umfassen

Höhe

50 % der Ausbildungskosten max.   3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal 30 Personen pro Unternehmen.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-151 21
Fax: 0732/77 20-211785
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at   
Internet: Oberösterreichische Landesregierung

Fristen

Begrenzt auf den Zeitraum 17.11.2008 bis 30.04.2011