OÖ |
Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
Mindestalter:
Dauer: 4 bis 8 Wochen Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie |
Höhe |
Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie |
Förderungsträger/ |
Amt der Oö. Landesregierung |
Fristen |
Der Antrag ist vor Praxisantritt mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Landwirtschaftliches Schulreferat, zu richten. |