OÖ |
Startjobs |
Was wird gefördert? |
Die Einstellung arbeitsloser Jugendlicher zwischen 17 und 27 Jahren (Stichtag: Einstellungsdatum). |
Wer wird gefördert? |
AArbeitgeber (Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Oberösterreich, oö. Gemeinden, andere Körperschaften öffentlichen und privaten Rechts und Vereine) mit dem Ziel, Jugendliche im Rahmen eines geförderten Dienstverhältnisses in die Arbeitswelt eines Betriebes oder einer Dienststelle im öffentlichen Dienst einzuführen. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ |
Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Wirtschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Tel.: 0732/77 20 – 151 21 Fax: 0732/77 20 – 21 17 85 E-Mail: wi.post@ooe.gv.at Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at |
Fristen |
Die Anträge sind, von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und AMS ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen versehen, nach Ende des Förderzeitraums (max. 12 Monate), jedoch spätestens vier Monate danach bis 31.12.2012 beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, einzubringen. |