OÖ |
Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen |
Was wird gefördert? |
Kurs- und Prüfungskosten für berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export (z. B. Export- und Verkaufslehrgänge, Sprachkurse etc.) und Technologie/Innovation (z. B. Schweißkurse, Kunststofftechnik, Betontechnologie, Elektrotechnik etc.) ab 370,00 EUR exkl. Mwst. Fahrt- und Nächtigungskosten sind nicht förderbar |
Wer wird gefördert? |
Klein- und Mittelbetriebe, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und Investitionen in die berufliche Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen tätigen. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ |
Amt der OÖ. Landesregierung |
Fristen |
Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktion(en) des Bundes (AMS) sind zuerst zu beantragen. Ist bei der dortigen Förderstelle keine Förderung möglich, sind Anträge spätestens drei Monate nach Kursende der Bildungsmaßnahme einzubringen |