Oberösterreich

Schulveranstaltungshilfe

Was wird gefördert

Die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreichen.

Wer wird gefördert

Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten.

Voraussetzungen

  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Wohnsitz in Oberösterreich

Höhe

100,00 EUR/je Kind

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der OÖ. Landesregierung - Familienreferat
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz Tel.: 0732/77 20-11192
Fax: 0732/77 20-21 16 39
E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Fristen

laufend