Oberösterreich |
AK Reifeprüfungsbeihilfe |
Was wird gefördert |
Nachholung
der Matura im zweiten Bildungsweg an einer Höheren Schule für Berufstätige. Die AK Reifeprüfungsbeihilfe ist nicht einlösbar für die Vorbereitung auf die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung. Für die Vorbereitungszeit zum Nachholen der Matura kann neben der AK-Reifeprüfungsbeihilfe sowohl Bildungskarenz als auch die besondere Schulbeihilfe und die Besondere Schulbeihilfe in Anspruch genommen werden. |
Wer wird gefördert |
AKOÖ-Mitglieder |
Voraussetzungen |
AK-Mitgliedschaft |
Höhe |
einmaliger Betrag von 255,00 EUR |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeiterkammer Oberösterreich Volksgartenstr. 40 4020 Linz Tel.: 050/6906 0 Fax: 050/6906-2860 Abteilung Bildung und Kultur/Bildungsberatung E-Mail: bildungsinfo@akooe.at Tel.: 050/6906 - 1601 Fax: 050/6906 - 2868 Info: Persönliche Beratung: in Linz ohne Voranmeldung; in den AK-Bezirksstellen nach Terminvereinbarung direkt in den AK-Bezirksstellen, Tel. 050/6906 Internet: http://www.arbeiterkammer.com/www-2932.html |
Fristen |
Antrag kann während der sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die Matura bei der Arbeiterkammer eingebracht werden. |