Bildungskarenz Plus - NÖ

Was wird gefördert

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz

Wer wird gefördert

ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz besuchen

Voraussetzungen

  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn und Vereinbarung über die zu besuchenden Weiterbildungsmaßnahmen
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitsnehmerIn muss in Niederösterreich sein (Meldebestätigung)
  • Besuch eines Weiterbildungskurses bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (Liste)
  • Bezug von Weiterbildungsgeld vom AMS durch den/die ArbeitnehmerIn im Zeitraum1.1.2009 bis 31.12.2009
  • ArbeitgeberIn beteiligt sich an den Weiterbildungskosten; ArbeitnehmerIn trägt 50 % selbst, aber max. 2.640,00 EUR.

Höhe

ArbeitsnehmerInnenanteil zur Gänze (max. 2.640,00 EUR)!

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung – Arbeitnehmerförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005 DW 13541
E-Mail: post.noebildungskarenzplus@noel.gv.at
Mehr Info: NÖ-Landesregierung

Fristen

Die Anträge samt allfälliger Beilagen müssen bis spätestens 30. März 2010 bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS NÖ eingebracht werden.