NÖ |
Bildungskarenz Plus - NÖ |
Was wird gefördert |
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz besuchen |
Voraussetzungen |
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Höhe |
ArbeitsnehmerInnenanteil zur Gänze (max. 2.640,00 EUR)! |
Förderungsträger/ |
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung |
Fristen | Die Anträge samt allfälliger Beilagen müssen bis spätestens 30. März 2010 bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS NÖ eingebracht werden. |