NÖ Top-Stipendium Gender

Was wird gefördert

Stipendium für ein Erststudium in ausgesuchten Studienrichtungen und Studiengängen lt. Fördergrundlage (Studienrichtungen, deren jeweiliger weiblicher oder männlicher Minderheitenanteil an Studierenden maximal 30% beträgt).

Die Förderung soll den Anteil von Studierenden eines bestimmten Geschlechts in Studienrichtungen, in denen diese Studierenden stark unterrepräsentiert sind, erhöhen. Ziel ist es, traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenverteilungen in bestimmten Studienrichtungen entgegenzuwirken, um beiden Geschlechtern gleiche Chancen im weiteren Bildungs- und Berufsweg einzuräumen.

Wer wird gefördert

Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich

Voraussetzungen

  • aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit Stichtag 01.07.2008: Nachweis mit durchgehender Meldebestätigung nicht älter als 14 Tage
  • Studium einer der geförderten Studienrichtungen und Studiengänge anhand der 30% Quote unter Berücksichtigung der Fördergrundlagen (Studium in Niederösterreich (alle Studienrichtungen aus NÖ!) ODER Österreich in den ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen; Vollzeit oder berufsbegleitend)
  • positiver Abschluss des ersten Studienjahres (mit Erfolgsnachweis oder Nachweis von 60 ECTS-Punkten)

Höhe

800,00 EUR einmalig

Förderungsträger/ Ansprechpartner

NÖ Landesakademie
Postfach 80
3109 St. Pölten
Kontakt:
Adelheid Hagenauer
Tel.: 02742/294-17411
Fax: 02742/294-17404
E-Mail: adelheid.hagenauer@noe-lak.at
Internet: http://www.topstipendien.at/

Fristen

  • Einreichfrist bis 29. Juni 2012
  • Vorlage von zwei Inskriptionsbestätigungen:
    • Anträge bis 03.02.2012: Inskriptionsbestätigung für SS 2011 und WS 2011/12
    • Anträge ab 27.02.2012: Inskriptionsbestätigung für WS 2011/12 und SS 2012