NÖ Top-Stipendium Mobilität

Was wird gefördert

Masterstudium, wenn das Bachelorstudium außerhalb Niederösterreichs absolviert wurde oder eine postgraduale Ausbildung in NÖ

Wer wird gefördert

Studierende eines Masterstudienganges in Niederösterreich, die außerhalb Niederösterreichs ein Bachlorstudium abgeschlossen haben.
Studierende in postgradualen Aus- oder Weiterbildungen in Niederösterreich

Voraussetzungen

Voraussetzungen allgemein:

  • aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit dem Stichtag 1.7.2008 mit durchgehender Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Masterstudium in Niederösterreich oder postgraduale Aus- oder Weiterbildung

Voraussetzungen Masterstudium in NÖ

  • abgeschlossenes Bachelorstudium außerhalb Niederösterreichs (Nachweis: Abschlusszeugnis)
  • positiver Abschluss des ersten Studienjahres (mit Erfolgsnachweis oder Nachweis von 60 ECTS-Punkten)

Voraussetzungen postgraduale Ausbildung in NÖ

  • abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis)
  • Besuch einer mindestens vier Semester umfassenden postgradualen Aus- oder Weiterbildung bzw. eines Universitätslehrgangs, welche/r mit einem akademischen Grad abschließt.
  • positiver Abschluss des ersten Studienjahres (mit Erfolgsnachweis oder Nachweis von 60 ECTS-Punkten)
  • Nachweis, dass die Ausbildung nicht vom Arbeitgeber finanziert wird (mit Stempel und firmenmäßiger Zeichnung des Arbeitgebers)

Höhe

  • Bei Masterstudien in NÖ: 800,00 EUR einmalig
  • bei postgradualen Ausbildungen in NÖ: bis zu 1.500,00 EUR einmalig

Förderungsträger/ Ansprechpartner

NÖ Landesakademie
Postfach 80
3109 St. Pölten
Kontakt:
Adelheid Hagenauer
Tel.: 02742/294-17411
Fax: 02742/294-17404
E-Mail: adelheid.hagenauer@noe-lak.at
Internet: http://www.topstipendien.at/

Fristen

Einreichfrist bis 29. Juni 2012
Vorlage von zwei Inskriptionsbestätigungen:
  • Anträge bis 03.02.2012: Inskriptionsbestätigung für SS 2011 und WS 2011/12
  • Anträge ab 27.02.2012: Inskriptionsbestätigung für WS 2011/12 und SS 2012