Schülerbeihilfe NÖ

Was wird gefördert

Schulbesuch

Wer wird gefördert

  • SchülerInnen der 1. bis 5. Klasse AHS und
  • SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe, sofern sie eine allgemein bildende höhere Schule besuchen
  • SchülerInnen  der 9. Schulstufe, sofern sie eine allgemein bildende höhere Schule oder eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik besuchen und nicht in einem Schülerheim untergebracht sind
  • SchülerInnen der 1. bis 8. Schulstufe einer allgemein bildenden Pflichtschule, die eine besondere Ausbildung vermittelt und die Unterbringung in einem Heim erforderlich macht.
  • SchülerInnen der 1. bis 9. Schulstufe, die aufgrund der extremen örtlichen Lage ihres Wohnsitzes und der weiten Streuung keinen Schulbus benützen können
  • BEACHTEN SIE: Für SchülerInnen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe ist der Landesschulrat für Niederösterreich bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig.

Voraussetzungen

Die Schülerin/Der Schüler muss

  • Österreichischer StaatsbürgerInnen oder EU-BürgerInnen sein und seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht übersteigt und keine Note 5 aufscheint) und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
  • SchülerInnen, die nicht EU-BürgerInnen oder staatenlos sind und deren Eltern in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatten, werden österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EU-BürgerInnen gleichgehalten.
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße - Die Bedürftigkeit ist als gegeben anzusehen, wenn das Nettoeinkommen der Eltern oder sonstiger Unterhaltspflichtiger 1.000,00 EUR (ohne Familienbeihilfe) monatlich nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für ein zweites  und jedes weitere Kind um 150,00 EUR pro Monat ).

Höhe

Auf Anfrage

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Helga Wimmer

Tel.: 02742/9005-13243
Fax: 02742/9005-13595
E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Internet: http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Schuelerbeihilfe.wai.html
Antragsformular:
http://www.noe.gv.at/bilder/d1/S-formul.pdf?418

Firsten

Antragsformulare liegen auch in den Schulen auf und müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden