NÖ-Bonus: Semesterticket - Gutschein

Was wird gefördert

Fahrtkosten von Studenten/Studentinnen am Studienort außerhalb NÖ

Wer wird gefördert

Studenten und Studentinnen (als ordentliche HörerInnen) mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die an einer Öffentlichen Universität, Privaten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule, wenn zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • regelmäßige Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels am Studienort
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
  • Für Studierende ab der Vollendung des 24. Lebensjahres bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres ist der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe im 24. Lebensjahr Voraussetzung.

Förderart

Kostenzuschuss

Höhe

Der finanzielle Zuschuss beträgt die 50,00 EUR übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels am Studienort, maximal jedoch 50,00 EUR pro Semester.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-18181
E-Mail: semesterticket@noel.gv.at
Internet: http://www.noe.gv.at

Fristen

laufend