NÖ |
NÖ Lehrlings-Pendlerhilfe |
Was wird gefördert? |
Fahrtkostenzuschuss |
Wer wird gefördert? |
Niederösterreichische Lehrlinge, die von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrer Lehrstelle innerhalb Österreichs täglich oder wöchentlich pendeln |
Voraussetzungen |
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Höhe |
zonenabhängig: Lehrlinge, 3 bis 24 km: 220,00 EUR |
Förderungsträger/ |
Amt der NÖ Landesregierung Internet: http://www.noel.gv.at/ |
Fristen |
Die Lehrlingspendlerhilfe wird im Nachhinein gewährt. Anträge sind bis 31. Dezember des folgenden Jahres einzubringen. |