NÖ Lehrlings-Pendlerhilfe

Was wird gefördert?

Fahrtkostenzuschuss

Wer wird gefördert?

Niederösterreichische Lehrlinge, die von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrer Lehrstelle innerhalb Österreichs täglich oder wöchentlich pendeln

Voraussetzungen

  • Lehrling mit Hauptwohnsitz in NÖ (Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind den NÖ LandesbürgerInnen gleichgestellt).
  • täglich oder wöchtentlich pendeln
  • einfache Fahrtstrecke mindestens 3 km
  • Gesamtfamilieneinkommen unterliegt Höchstgrenzen

Höhe

zonenabhängig: Lehrlinge, 3 bis 24 km: 220,00 EUR

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderungen - Arbeitnehmerförderung

Tor zum Landhaus
3109 St. Pölten

E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-10649

Internet: http://www.noel.gv.at/

Fristen

Die Lehrlingspendlerhilfe wird im Nachhinein gewährt. Anträge sind bis 31. Dezember des folgenden Jahres einzubringen.