Niederösterreich |
NÖ
Top-Stipendium Ausland |
Was wird gefördert |
- anrechenbare Studien an ausländischen Hochschulen (im Rahmen eines geförderten Regelstudiums im Inland)
- Praxissemester/Praktikum/Pflichtpraktikum im Ausland (im Rahmen eines geförderten Regelstudiums im Inland)
- Auslandsaufenthalte zwecks Anfertigung einer Diplomarbeit, Masterthesis oder Dissertation an einer ausländischen Bildungsinstitution oder Forschungseinrichtung
- Vorbereitende Sprachkurse, die im Ausland vor Beginn des Studienaufenthalts absolviert werden
- Postgraduale Ausbildungen im Ausland (abgeschlossenes inländisches Studium als Voraussetzung)
|
Wer wird gefördert |
StudentInnen mit Wohnsitz in NÖ, die im Ausland studieren möchten
|
Voraussetzungen |
- aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit Stichtag 01.07.2008: Nachweis mit durchgehender Meldebestätigung nicht älter als 14 Tage
- Studium in Niederösterreich (alle Studienrichtungen aus NÖ!) ODER Österreich in den ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen; Vollzeit oder berufsbegleitend
- Bestätigung der inländischen Bildungsinstitution über die geplante Absolvierung des Auslandsaufenthalts (bei postgradualer Ausbildung im Ausland: Vorlage inländisches Abschlusszeugnis)
- Bestätigung der ausländischen Bildungsinstitution über die geplante Absolvierung des Auslandsaufenthalts
- Angaben zum Kosten- und Finanzierungsplan über Online-Antragsformular
- Bestätigung(en) über sonstige Förderungen oder Beihilfen im Rahmen des Auslandsaufenthalts (zum Beispiel: ERASMUS, JOINT STUDY, Auslandsstudienbeihilfe etc.)
- Dauer mindestens 3 Monate (maximal förderbare Aufenthaltsdauer 12 Monate)
|
Höhe |
individuelle Berechnung |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
NÖ Landesakademie
Postfach 80
3109 St. Pölten
Kontakt:
Adelheid Hagenauer
Tel.: 02742/294-17411
Fax: 02742/294-17404
E-Mail: adelheid.hagenauer@noe-lak.at
Internet: http://www.topstipendien.at/ |
Fristen |
Einreichfrist
- 19. Dezember 2011 - bei Auslandsaufenthalten im Sommersemester 2012 (ab Jänner bis Juni 2012)
- 29. Juni 2012 – bei Auslandsaufenthalten im Wintersemester 2012/13 (ab Juli bis Dezember 2012)
WICHTIG: Ansuchen VOR Antritt des Auslandaufenthaltes |