Niederösterreich

Pendlerhilfe

Was wird gefördert

Fahrtkostenzuschuss

Wer wird gefördert

NÖ ArbeitnehmerInnen, die zwischen Wohn- und Arbeitsort eine entsprechende Entfernung zurücklegen und dafür finanzielle Aufwendungen erbringen müssen.

Voraussetzungen

  • ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in NÖ (Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind den NÖ LandesbürgerInnen gleichgestellt).
  • täglich oder wöchentlich pendeln
  • wobei die einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort (Firmen- oder Zweigstellensitz) mindestens 25 km betragen muss
  • Gesamtfamilieneinkommen unterliegt Höchstgrenzen

Höhe

  • Zone 1 ab 25 Km 450,00 EUR
  • Zone 2 ab 50 Km 720,00 EUR
  • Zone 3 ab 80 Km 820,00 EUR
  • Zone 4 ab 130 Km 1.020,00 EUR
  • Zone 5 ab 200 Km 1.220,00 EUR

Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke.
Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung F3 – Arbeitnehmerförderung
Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-10649
E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at

Die Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Materialamt, Abteilung F3), bei den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden erhältlich. Weitere Informationen unter:
http://www.noel.gv.at/

Fristen

Die Pendlerhilfe wird im Nachhinein gewährt. Anträge sind bis 31. Dezember des folgenden Jahres einzubringen.