Niederösterreich |
Pendlerhilfe |
Was wird gefördert |
Fahrtkostenzuschuss |
Wer wird gefördert |
NÖ ArbeitnehmerInnen, die zwischen Wohn- und Arbeitsort eine entsprechende Entfernung zurücklegen und dafür finanzielle Aufwendungen erbringen müssen. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung F3 – Arbeitnehmerförderung Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/9005-9555 Fax: 02742/9005-10649 E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at Die Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Materialamt, Abteilung F3), bei den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden erhältlich. Weitere Informationen unter: http://www.noel.gv.at/ |
Fristen |
Die Pendlerhilfe wird im Nachhinein gewährt. Anträge sind bis 31. Dezember des folgenden Jahres einzubringen. |