Niederösterreich

Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule für Lehrlinge

Was wird gefördert

Fahrtkostenzuschuss

Wer wird gefördert

Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. (d. h. für Fahrten zu Berufsschulen außerhalb von NÖ)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR- Mitgliedstaates
  • aufrechtes Lehrverhältnis

Höhe

Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Tel.: 02742/9005-0
Fax: 02742/9005-12060
E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at

Kurt Kreitzer
Tel.: 02742/9005-11237
Fax: 02742/9005-13970
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Internet: http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Lehrlinge