Niederösterreich |
Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule für Lehrlinge |
Was wird gefördert |
Fahrtkostenzuschuss |
Wer wird gefördert |
Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. (d. h. für Fahrten zu Berufsschulen außerhalb von NÖ) |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt
der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: 02742/9005-0 Fax: 02742/9005-12060 E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at Kurt Kreitzer Tel.: 02742/9005-11237 Fax: 02742/9005-13970 E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at Internet: http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Lehrlinge |