Niederösterreich |
Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule für Lehrlinge |
Was wird gefördert |
Fahrtkostenzuschuss |
Wer wird gefördert |
Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet. Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt
der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: 02742/9005-0 Fax: 02742/9005-12060 E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at Kurt Kreitzer Tel.: 02742/9005-11237 Fax: 02742/9005-13970 E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at Internet: http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Lehrlinge |
Fristen |
Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ende des Berufsschulbesuches erfolgen. |