Niederösterreich

NÖ Bildungsförderung

Was wird gefördert

Weiterbildungskurse bei anerkannten Bildungsträgern

Wer wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen
  • WiedereinsteigerInnen (beim AMS als arbeitssuchend gemeldet)
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt), die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (BFI, LFI, VHS, WIFI u. a.) absolvieren und Kurskosten dafür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben
  • Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos sind)
  • Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen

Voraussetzungen

  • österreichische/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn eines EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens seit 12 Monaten vor Antragstellung)
  • Die berufsspezifische Weiterbildung erfolgt zur Arbeitsplatzsicherung

Höhe

  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 % der Kurskosten,
  • WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten,
  • während eines Zeitraums von sechs Jahren kann ein Förderungshöchstbetrag von 2.640,00 EUR ausgeschöpft werden

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
Tor zum Landhaus
3109 St. Pölten

Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-16711
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Internet: http://www.noel.gv.at/bildungsfoerderung

Zeitraum

Anträge müssen bis spätestens drei Monate nach Ende des Kurses eingebracht werden.