Österreichweit |
Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen |
Was wird gefördert |
Teilnahme an Schulveranstaltungen mit mehr als viertägiger Dauer im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind z. B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z.B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage usw.) können nicht finanziell unterstützt werden. |
Wer wird gefördert |
SchülerInnen an
|
Voraussetzungen |
Der/die SchülerIn ist:
SchülerInnen mit sonstiger Staatsangehörigkeit oder staatenlose Schüler/innen eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen erhalten. Voraussetzung ist aber, dass zumindest ein Elternteil in Österreich mindestens fünf Jahre hindurch einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte. |
Höhe |
Die
Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhe des
Einkommens, nach dem Familienstand und der Familiengröße
und beträgt bis zu 180,00 EUR, höchstens jedoch jenen Betrag,
welchen der Leiter/die Leiterin der Schulveranstaltung als Kostenbeitrag
der Erziehungsberechtigten festsetzt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Antragsformulare
und Merkblätter liegen in allen Direktionen der allgemein bildenden
höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren oder höheren
Schulen sowie der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung und der
Übungsschulen an einer Pädagogischen Akademie auf. Informationen als Download (Elternmerkblatt) unter: www.bmukk.gv.at Für SchülerInnen einer mittleren oder höheren Schule ist der jeweilige Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien zuständig. Für SchülerInnen ausgewählter HTL, Höherer land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert sind ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Minoritenplatz 5, 1010 Wien; Tel.: 01/53120-0, zuständig. Zuständiger Landesschulrat bzw. Stadtschulrat: BURGENLAND: Landesschulrat für Burgenland Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt; Tel.: 02682/710-144 KÄRNTEN: Landesschulrat für Kärnten 10.-Oktober-Straße 24, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/58 12-312, 311 NIEDERÖSTERREICH: Landesschulrat für Niederösterreich Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/280 OBERÖSTERREICH: Landesschulrat für Oberösterreich Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz Tel.: 0732/70 71 SALZBURG: Landesschulrat für Salzburg, Postfach 530, Mozartplatz 10, 5010 Salzburg Tel.: 0662/84 12 24-20, 21 STEIERMARK: Landesschulrat für Steiermark Körblergasse 23, Postfach 663, 8011 Graz Tel.: 0316/345 TIROL: Landesschulrat für Tirol Innrain 1, Abt. Schülerbeihilfe, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/520 33-116-118 VORARLBERG: Landesschulrat für Vorarlberg Bahnhofstraße 12, 6901 Bregenz Tel.: 05574/49 60-642 WIEN: Stadtschulrat für Wien Wipplingerstraße 28, Abt. Schülerbeihilfe, 1010 Wien Tel.: 01/52 5 25- |
Fristen |
Die
Einreichung hat nach Möglichkeit vor Beginn der Schulveranstaltung
zu erfolgen. Als letzter Termin für das Einreichen des Ansuchens
gilt jedoch der 31. März des jeweiligen Schuljahres. Von der Entscheidung über den Antrag bzw. darüber, wie die Unterstützung ausbezahlt wird, werden die Eltern des Schülers/der Schülerin von der Schuldirektion in Kenntnis gesetzt. |