Österreichweit

Schulbeihilfe - Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige

Was wird gefördert

Die Absolvierung einer Matura in einer Höheren Schule, z.B. HTL, HAK oder Gymnasium

Wer wird gefördert

Für SchülerInnen/Studierende während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung

Voraussetzungen

  • Besuch einer höheren Schule für Berufstätige- Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- oder Hauptprüfung)
  • Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge oder nachweisliche Einstellung der Berufstätigkeit und
  • Selbsterhalt durch eine zumindest einjährige Berufstätigkeit.

Höhe

monatlich 715,00 EUR
bei verehelichten Schülern/Schülerinnen, deren Ehepartnerinnen/Ehepartner keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 335,00 EUR sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weiteres 127,00 EUR monatlich.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Schülerbeihilfen-Info zum Download unter:
http://www.bmukk.gv.at/

Zuständige Landesschulrat bzw. Stadtschulrat:

BURGENLAND:
Landesschulrat für Burgenland
Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt;
Tel.: 02682/710-144

KÄRNTEN:
Landesschulrat für Kärnten
10.-Oktober-Straße 24, 9010 Klagenfurt
Tel.: 0463/58 12-312, 311

NIEDERÖSTERREICH:
Landesschulrat für Niederösterreich
Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/280

OBERÖSTERREICH:
Landesschulrat für Oberösterreich
Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz
Tel.: 0732/70 71

SALZBURG:
Landesschulrat für Salzburg,
Postfach 530, Rudolfskai 48, 5010 Salzburg
Tel.: 0662/84 12 24-20, 21

STEIERMARK:
Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23, Postfach 663, 8011 Graz
Tel.: 0316/345

TIROL:
Landesschulrat für Tirol
Innrain 1, Abt. Schülerbeihilfe, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/520 33-116-118

VORARLBERG:
Landesschulrat für Vorarlberg
Bahnhofstraße 12, 6901 Bregenz
Tel.: 05574/49 60-642

WIEN:
Stadtschulrat für Wien
Wipplingerstraße 28, Abt. Schülerbeihilfe, 1010 Wien
Tel.: 01/52 5 25-0

SONSTIGE:
In Beihilfenangelegenheiten von Schülern/Schülerinnen land-und forstwirtschaftlicher Fachschulen, sowie medizinischtechnischer Schulen ist der Landeshauptmann zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das örtlich zuständige Amt der Landesregierung.
Für Zentrallehranstalten (Bundeslehr-und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr-und Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbemuseum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr-und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden) und die land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulen und Höheren land-und forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen ist die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur unmittelbar zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das Bundesminsterium für Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5 bzw. Freyung 1, 1014 Wien
Tel.: 01/531 20.

Fristen

An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31. Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden.