Österreichweit |
Schulbeihilfe (Schul-, Heim-, Fahrtenbeihilfe) |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Für
die Berechnung der Schulbeihilfe und Heimbeihilfe ist als Bemessungsgrundlage
das Einkommen der Eltern, des Schülers/der Schülerin sowie
des Ehegatten/der Ehegattin des Schülers/der Schülerin abzüglich
von Absetzbeträge maßgebend. Höhe der Grundbeträge; Schulbeihilfe jährlich 1.130,00 EUR Heimbeihilfe jährlich 1.380,00 EUR Fahrtkostenbeihilfe jährlich 105,00 EUR Außerordentliche Unterstützung: Wenn die Anwendung des Schülerbeihilfengesetzes zu unbilligen Härten führt, kann in Ausnahmefällen eine einmalige außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds gewährt werden. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Schülerbeihilfen-Info
zum Download unter: http://www.bmukk.gv.at/ Zuständiger Landesschulrat bzw. Stadtschulrat: BURGENLAND: Landesschulrat für Burgenland Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt; Tel.: 02682/710-144 KÄRNTEN: Landesschulrat für Kärnten 10.-Oktober-Straße 24, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/58 12-312, 311 NIEDERÖSTERREICH: Landesschulrat für Niederösterreich Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/280 OBERÖSTERREICH: Landesschulrat für Oberösterreich Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz Tel.: 0732/70 71 SALZBURG: Landesschulrat für Salzburg, Postfach 530, Mozartplatz 10, 5010 Salzburg Tel.: 0662/84 12 24-20, 21 STEIERMARK: Landesschulrat für Steiermark Körblergasse 23, Postfach 663, 8011 Graz Tel.: 0316/345 TIROL: Landesschulrat für Tirol Innrain 1, Abt. Schülerbeihilfe, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/520 33-116-118 VORARLBERG: Landesschulrat für Vorarlberg Bahnhofstraße 12, 6901 Bregenz Tel.: 05574/49 60-642 WIEN: Stadtschulrat für Wien Wipplingerstraße 28, Abt. Schülerbeihilfe, 1010 Wien Tel.: 01/52 5 25- 0 SONSTIGE: In Beihilfenangelegenheiten von Schülern/Schülerinnen land-und forstwirtschaftlicher Fachschulen, sowie medizinisch-technischer Schulen ist der Landeshauptmann zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das örtlich zuständige Amt der Landesregierung. Für Zentrallehranstalten (Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr-und Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbemuseum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr-und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden) und die land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulen und Höheren land-und forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen ist die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur unmittelbar zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das Bundesminsterium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 bzw. Freyung 1, 1014 Wien Tel. (01) 531 20-0. |
Fristen |
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein. |