Österreichweit |
Schulbeihilfe (Schul-, Heim-, Fahrtenbeihilfe) |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
Ordentliche
SchülerInnen (und bestimmte Gruppen außerordentlicher SchülerInnen),
die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; Österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen sind gleichgestellt: BürgerInnen aus EWR-Staaten nach Maßgabe des Übereinkommens, Konventionsflüchtlinge sowie SchülerInnen mit fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlose, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Für
die Berechnung der Schulbeihilfe und Heimbeihilfe ist als Bemessungsgrundlage
das Einkommen der Eltern, des Schülers/der Schülerin sowie
des Ehegatten/der Ehegattin des Schülers/der Schülerin abzüglich
von Absetzbeträge maßgebend. Höhe der Grundbeträge; Schulbeihilfe jährlich 1.130,00 EUR Heimbeihilfe jährlich 1.380,00 EUR Fahrtkostenbeihilfe jährlich 105,00 EUR |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Schülerbeihilfen-Info
zum Download unter: http://www.bmukk.gv.at/ Zuständige Landesschulrat bzw. Stadtschulrat: BURGENLAND: Landesschulrat für Burgenland Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt; Tel.: 02682/710-144 KÄRNTEN: Landesschulrat für Kärnten 10.-Oktober-Straße 24, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/58 12-312, 311 NIEDERÖSTERREICH: Landesschulrat für Niederösterreich Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/280 OBERÖSTERREICH: Landesschulrat für Oberösterreich Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz Tel.: 0732/70 71 SALZBURG: Landesschulrat für Salzburg, Postfach 530, Mozartplatz 10, 5010 Salzburg Tel.: 0662/84 12 24-20, 21 STEIERMARK: Landesschulrat für Steiermark Körblergasse 23, Postfach 663, 8011 Graz Tel.: 0316/345 TIROL: Landesschulrat für Tirol Innrain 1, Abt. Schülerbeihilfe, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/520 33-116-118 VORARLBERG: Landesschulrat für Vorarlberg Bahnhofstraße 12, 6901 Bregenz Tel.: 05574/49 60-642 WIEN: Stadtschulrat für Wien Wipplingerstraße 28, Abt. Schülerbeihilfe, 1010 Wien Tel.: 01/52 5 25- 0 SONSTIGE: In Beihilfenangelegenheiten von Schülern/Schülerinnen land-und forstwirtschaftlicher Fachschulen, sowie medizinischtechnischer Schulen ist der Landeshauptmann zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das örtlich zuständige Amt der Landesregierung. Für Zentrallehranstalten (Bundeslehr-und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr-und Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbemuseum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr-und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden) und die land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulen und Höheren land-und forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen ist die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur unmittelbar zuständig. Wenden Sie sich daher bitte an das Bundesminsterium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 bzw. Freyung 1, 1014 Wien Tel. (01) 531 20. |
Fristen |
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein. |