Kärnten

KWF-Programm "Überbetriebliche Unternehmens- und Projektentwicklung"

Was wird gefördert

Informations-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsinitiativen für Unternehmer bzw. leitende Angestellte, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Natürliche und nicht natürliche Personen, die ein Informations-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsprojekt in Anspruch nehmen oder dieses für eine überbetriebliche Teilnehmergruppe von überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten organisieren, veranstalten oder abhalten.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten
  • Die Grenze für alle im Rahmen von "De-minimis" gewährten Beihilfen von 200.000,00 EUR in drei Steuerjahren ist einzuhalten.

Höhe

maximale Förderhöhe: 20.000 EUR (Zuschuss)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
A-9020 Klagenfurt, Heuplatz 2
Mag. Franz Silan
Tel.: 0463/55 800-20
E-Mail: silan@kwf.at
Internet: http://www.kwf.at

Fristen

Dieses KWF-Programm tritt mit 01.10.2008 in Kraft und ist bis 30.06.2014 befristet. Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.12.2013 beim KWF einlangen.