Kärnten |
KWF-Programm "Überbetriebliche Unternehmens- und Projektentwicklung" |
Was wird gefördert |
Überbetriebliche Projekte, mit denen Impulse für eine Gruppe von Unternehmen gesetzt werden und die den Zielsetzungen des Programms entsprechen:
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Wer wird gefördert |
Natürliche und nicht natürliche Personen, die ein Informations-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsprojekt in Anspruch nehmen oder dieses für eine überbetriebliche Teilnehmergruppe von überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten organisieren, veranstalten oder abhalten. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
maximale Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
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Förderungsträger/ |
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds |
Fristen |
Dieses KWF-Programm tritt mit 01.10.2008 in Kraft und ist bis 30.06.2014 befristet. Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.12.2013 beim KWF einlangen. |