Kärnten

Bildungskarenz Plus - Ktn

Was wird gefördert

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Kärnten, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Kärnten Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren

Voraussetzungen

  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochen beim beantragenden Dienstgeber
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitsnehmerIn muss in Kärnten sein 
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme an einer in Kärnten zertifizierten Weiterbildungseinrichtung; die Maßnahme kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, wenn eine zertifizierte Weiterbildungseinrichtung mit der Durchführung betraut ist
  • Nachweis der Zuerkennung der Bildungskarenz und des Weiterbildungsgeld vom AMS für den/die ArbeitsnehmerIn
  • ArbeitgeberIn trägt die Weiterbildungskosten
  • Nur Weiterbildungsmaßnahmen die mindestens 20 Wochenstunden und höchstens 12 Monate umfassen

Höhe

50 % der Ausbildungskosten bis max.   1.500,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Kärtner Landesregierung
Abt. 6  Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt
Ing. Ortitsch
Tel.: 050536 30667

Mehr Info: AMS Kärnten

Fristen

Förderung gilt ab 01.01.2010