Kärnten |
Bildungskarenz Plus - Ktn |
Was wird gefördert |
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Kärnten, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Kärnten Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren |
Voraussetzungen |
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Höhe |
50 % der Ausbildungskosten bis max. 1.500,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen. |
Förderungsträger/ |
Amt der Kärtner Landesregierung Mehr Info: AMS Kärnten |
Fristen | Förderung gilt ab 01.01.2010 |