Kärnten |
KWF-Programm – Kleinstunternehmen |
Was wird gefördert |
Investitionen und Qualifizierungsmaßnahmen in bestehenden und neugegründeten Kleinstunternehmen aller Branchen zur Modernisierung, Sicherung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Maximal förderbare Kosten:
Maximale Förderhöhe (inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten:
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Förderungsträger/ |
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds |
Fristen |
Dieses KWF-Programm tritt mit 01.01.2012 in Kraft und ist bis 30.06.2014 befristet. Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.12.2013 beim KWF einlangen. Informationen erteilt der Förderungsträger. |