Kärnten

Lehre mit Matura – Förderung für Ausbildungsbetriebe

Was wird gefördert?

Berufsreifeprüfung für Lehrlinge. Entschädigung für die Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung, wenn durch die Vorbereitung zusätzliche Schultage bzw. Ausbildungszeiten in der Fachberufsschule anfallen.

Wer wird gefördert?

Kärntner Ausbildungsbetriebe

Voraussetzungen

  • AntragstellerIn muss Hauptwohnsitz in Kärnten haben
  • Während der gesamten Laufzeit der Schulungsmaßnahme in einem aufrechten Lehrverhältnis mit einem Kärntner Lehrbetrieb stehen (Betriebsstandort in Kärnten)
  • Schulungsmaßnahme muss parallel zur Lehrausbildung besucht werden

Höhe

  • im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr je 500,00 EUR
  • im vierten prüfungsintensiven Lehrjahr 1.000,00 EUR

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1
9020 Klagenfurt

Tel.: 050 536-30666
Fax: 050 536-30650
E-Mail: abt6alw@ktn.gv.at

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Fristen

Anträge sind spätestens bis zum 30.10. für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang zu stellen.