Kärnten

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe

Was wird gefördert?

Fahrten von und zu Lehrlings- und Berufswettbewerben im Inland

Wer wird gefördert?

Lehrlinge, die an einem Berufswettbewerb im Inland teilgenommen haben.

Voraussetzungen

  • Die Entfernung zwischen Wohnsitz und dem Ort des Berufswettbewerbes muss mindestens acht Zonen betragen.
  • Teilnahmebestätigung

Höhe

Die Zuschusshöhe beträgt 0,11 EUR pro Kilometer oder 60 % der Kosten der dafür gelösten Einzelkarten des öffentlichen Verkehrs.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 7/Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 536-17003
Fax.: 050 536-17010
E-Mail: abt7.post@ktn.gv.at

Abwicklung durch die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H.
Tel.: 0463/318480

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
oder: http://kaerntner-linien.at/Fahrtkostenzuschuss

Fristen

Immer für ein Kalenderjahr rückwirkend; Einreichschluss ist der 31. Oktober des Folgejahres.