Kärnten

Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen

Was wird gefördert

Fahrtkostenzuschuss

Wer wird gefördert

ArbeitnehmerInnen

Voraussetzungen

  • Arbeits- oder freies Dienstverhältnis
  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Die kürzeste einfache Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Abendschule muss mindestens fünf Kilometer betragen.
  • Positiver Abschluss einer öffentlichen Abendschule
  • Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf 28.000,00 EUR nicht überschreiten. Maßgeblich ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres.

Höhe

  • Der Zuschuss wird pro Kalenderjahr für maximal zehn Monate gewährt und liegt zwischen 10,00 und 30,00 EUR pro Monat. Tarif: Jahreskarte, Pendlerkarte

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Kärnter Landesregierung – Abteilung 7/Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt

Tel.: 050 536-17003
Fax.: 050 536-17010
E-Mail: abt7.post@ktn.gv.at

Abwicklung durch die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H.
Tel.: 0463/318480

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
oder: http://kaerntner-linien.at/Fahrtkostenzuschuss

Fristen

Immer für ein Kalenderjahr rückwirkend; Einreichschluss ist der 31. Oktober des Folgejahres.