Kärnten

Heimkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss an Lehrlinge

Was wird gefördert

Wohnkosten und Heimkosten von Lehrlingen während der Berufsschulzeit

Wer wird gefördert

Lehrlinge, die für den Besuch der Fachberufsschule vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Unzumutbarkeit des täglichen Verkehrsweges

Höhe

Bis zu 50,00 EUR pro Woche für max. 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Land Kärnten – Abteilung 6/Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen
Völkermarkter Ring 29, 9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-30666
Fax: 050 536-30650
E-Mail: abt6alw@ktn.gv.at

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Fristen

Anträge sind bis spätestens 30.6. des Folgejahres beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen.