Kärnten |
Heimkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss an Lehrlinge |
Was wird gefördert |
Wohnkosten und Heimkosten von Lehrlingen während der Berufsschulzeit |
Wer wird gefördert |
Lehrlinge, die für den Besuch der Fachberufsschule vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen. |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Bis zu 50,00 EUR pro Woche für max. 6 Wochen pro Kalenderjahr. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Land Kärnten – Abteilung 6/Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen |
Fristen |
Anträge sind bis spätestens 30.6. des Folgejahres beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen. |