Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - Kursförderung

Was wird gefördert

berufsorientierte Weiterbildungskurse

Wer wird gefördert

Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft seit mindestens sechs Monaten
  • Vorlage der Kursbestätigung

Höhe

50 % der Kursgebühren

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
BJohann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel.: 01/512 55 11
E-Mail: zukunft@gpf.at
Internet: http://www.gpf.at

Fristen

Formloser Antrag nach Beendigung des Kurses