Gewerkschaft der Chemiearbeiter - Kursförderung

Was wird gefördert

berufsorientierte Weiterbildungskurse

Wer wird gefördert

Mitglieder der Gewerkschaft der Chemiearbeiter

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft seit mindestens einem Jahr
  • Kursbesuch zur beruflichen Weiterbildung bei einem Bildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht
  • Vorlage der Kursbestätigung

Höhe

Im Höchstausmaß des Vierfachen des letzten regelmäßig geleisteten Mitgliedsbeitrages (Durchschnitt der letzten 12 Vollbeiträge), maximal aber 50 % der vom Mitglied bezahlten Kursgebühren.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Gewerkschaft der Chemiearbeiter
Unterstützungsabteilung
Stumpergasse 60
1060 Wien
Tel.: 01/ 597 15 01- 28
E-Mail: gdc@gdc.oegb.or.at
Internet: http://www1.oegb.or.at/chemie

Fristen

Formloser Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Kurses