Gewerkschaft der Chemiearbeiter - Kursförderung |
|
Was wird gefördert |
berufsorientierte Weiterbildungskurse |
Wer wird gefördert |
Mitglieder der Gewerkschaft der Chemiearbeiter |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Im Höchstausmaß des Vierfachen des letzten regelmäßig geleisteten Mitgliedsbeitrages (Durchschnitt der letzten 12 Vollbeiträge), maximal aber 50 % der vom Mitglied bezahlten Kursgebühren. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Gewerkschaft der Chemiearbeiter |
Fristen |
Formloser Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Kurses |