Gewerkschaft BauHolz - Bildungsförderung |
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Was wird gefördert |
Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung |
Wer wird gefördert |
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz. |
Voraussetzungen |
Bei Kursbeginn muss bereits eine einjährige Mitgliedschaft vorliegen. Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von 220,00 EUR kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden. |
Höhe |
Zuschüsse werden bis zu 50 % der Teilnehmergebühr (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel), maximal 220,00 EUR, gewährt. Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z. B. Quartier- oder Fahrtkosten (z.B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal 75,00 EUR, gewährt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Gewerkschaft BauHolz jeweils zuständige Bildungsreferate der Bundesländer, einzusehen unter: Internet: http://www.bau-holz.at/ |
Fristen |
laufend |