Österreichweit |
Gewerkschaft BauHolz
- Bildungsförderung |
Was wird gefördert |
Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung |
Wer wird gefördert |
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz. |
Voraussetzungen |
- Bei Kursbeginn muss bereits eine einjährige Mitgliedschaft vorliegen.
- Der Kurs mus bei einem Ausbildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z. B. BFI, WIFI, VHS) besucht worden sein.
- Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von 220,00 EUR kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden.
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Höhe |
- Zuschüsse werden bis zu 50 % der Teilnehmergebühr (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel), maximal 220,00 EUR, gewährt.
- Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für
Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z. B. Quartier- oder Fahrtkosten (z.B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal 75,00 EUR, gewährt.
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Gewerkschaft BauHolz
Bildungseinrichtung der Gewerkschaft Bau-Holz
Johann Böhm Platz 1; 1020 Wien
Tel.: 01/ 53 444 DW 59305
jeweils zuständige Bildungsreferate der Bundesländer, einzusehen unter:
Internet: http://www.bau-holz.at/
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Fristen |
laufend |