Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Bildungsförderungsbeitrag (BFB)

Was wird gefördert

berufliche Fortbildung der Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie
  • Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen.
Kein Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund eines Dienstauftrages besucht werden (z.B. Instruktionen, Einweisungen, interne Weiterbildungen, Dienstauftrag etc.).

Wer wird gefördert

Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Voraussetzungen

Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung und Erfüllung der Beitragswahrheit

Höhe

  • 29,10 EUR für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen
  • 43,60 EUR für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs Monaten,
  • 58,10 EUR für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr
  • 72,70 EUR für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren und
  • 174,30 EUR für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
Tel.: 01/53454
Fax: 01/53454-207

Internet: http://www.goed.at/

Fristen

Anträge können maximal bis zu einem Jahr nach Abschluss gestellt werden.