Österreichweit |
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Bildungsförderungsbeitrag (BFB) |
Was wird gefördert |
berufliche
Fortbildung der Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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Wer wird gefördert |
Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst |
Voraussetzungen |
Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung und Erfüllung der Beitragswahrheit |
Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Bereich Bildung Teinfaltstraße 7 1010 Wien Tel.: 01/53454 Fax: 01/53454-207 E-Mail: goed.bildung@goed.at Internet: http://www.goed.at/ |
Fristen |
Anträge können maximal bis zu einem Jahr nach Abschluss gestellt werden. |