EU |
Lebenslanges Lernen I: Querschnittsprogramm |
Hinweis |
Mit 1. Jänner 2007 wurden die unterschiedlichen EU-Bildungsprogramme zu einem neuen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst. Dieses umfasst die Unterprogramme
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Was wird gefördert |
Key Activitiy 1 - Politische Zusammenarbeit und Innovation in Bezug auf lebenslanges Lernen Key Activity 2 - Sprachenlernen Key Activity 3 - Informations- und Kommunikationstechnologie Key Activity 4 - Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen |
Wer wird gefördert |
Es wendet sich an alle Akteure des lebenslangen Lernens, insbesondere aber an regionale, nationale und europäische Institutionen die im Gesellschafts- und (Weiter-) Bildungspolitischen Kontext agieren. Grundsätzlich richten sich die Förderungsprogramme sowohl an Einzelpersonen wie auch an Unternehmen und Organisationen aus den 27 EU-Staaten, den EFTA- und EWR- Ländern, der Türkei und den westlichen Balkanländer. |
Voraussetzungen |
Schulen, SchülerInnen und LehrerInnen Grundsätzlich richten sich die Förderungsprogramme sowohl an Einzelpersonen wie auch an Unternehmen und Organisationen aus den 27 EU-Staaten, den EFTA- und EWR- Ländern, der Türkei und den westlichen Balkanländer. |
Voraussetzungen |
Informationen erteilt die Nationalagentur Lebenslanges Lernen. |
Höhe |
Informationen erteilt die Nationalagentur Lebenslanges Lernen. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
ÖAD – Österreichischer Austauschdienst |
Fristen |
Laufzeit von 2007 bis 2013 |