Bund

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Was wird gefördert?

Bei Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Voraussetzungen

  • Glaubhaftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch den/die Dienstgeber/in.

Höhe

  • Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
  • Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage. Höchstgrenze: 1.000,00 EUR

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Bundessozialamt
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/

Fristen

laufend