Bund |
Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Entgeltbeihilfe |
Was wird gefördert? |
Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. |
Wer wird gefördert? |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage. Höchstgrenze: monatlich 700,00 EUR |
Förderungsträger/ |
Bundessozialamt - Zentrale jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: |
Fristen |
laufend |