Bund

Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - ENTGELTBEIHILFE

Was wird gefördert?

Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Voraussetzungen

  • Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die Dienstgeber/in.

Höhe

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage. Höchstgrenze: monatlich 650,00 EUR

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Bundessozialamt
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/

Fristen

laufend