Bund

Übersiedlungsbeihilfe

Was wird gefördert?

Kostenersatz für Übersiedlungsaufwendungen in Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Lehrausbildung. Konkret:

  • Kosten für Spedition oder Anmietung eines Übersiedlungsfahrzeuges
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Übersiedlung

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose, Arbeitssuchende und Lehrstellensuchende, die nicht auf eine/n nähergelegene/n zumutbaren Arbeitsplatz oder Lehrstelle vermittelbar sind

Voraussetzungen

  • Übersiedlung muss in den ersten 52 Wochen nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen
  • Beratungsgespräch bei der regionalen AMS Geschäftsstelle erforderlich

Höhe

Max. 4.632,00 EUR (ausbezahlte Entfernungsbeihilfen kommen zum Abzug):
Setzt sich zusammen aus einem Pauschale von 500,00 EUR + 75 % der tatsächlichen Aufwendungen lt. Rechnungen oder 2,50 EUR Kilometergeld

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Regionale Geschäftsstellen des AMS
Internet: http://www.ams.at/

Nähere Informationen:
http://www.ams.at/

Fristen

Kontaktaufnahme mit der regionalen AMS Geschäftsstelle vor Übersiedlungsbeginn