Bund |
Übersiedlungsbeihilfe |
Was wird gefördert? |
Kostenersatz für Übersiedlungsaufwendungen in Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Lehrausbildung. Konkret:
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Wer wird gefördert? |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Max. 4.632,00 EUR (ausbezahlte Entfernungsbeihilfen kommen zum Abzug): Setzt sich zusammen aus einem Pauschale von 500,00 EUR + 75 % der tatsächlichen Aufwendungen lt. Rechnungen oder 2,50 EUR Kilometergeld |
Förderungsträger/ |
Regionale Geschäftsstellen des AMS |
Fristen |
Kontaktaufnahme mit der regionalen AMS Geschäftsstelle vor Übersiedlungsbeginn |